Neben den Basics, wie Lohn- und Finanzbuchführung und Jahresabschlusserstellung, bieten wir Leistungen in allen Fragen zu den Themen Unternehmenssteuerrecht, Nachfolgeplanung sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
28.10.2026
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Einer Auswertung des ZEW Mannheim und Creditreform zufolge wurden 2025 rund 183.000 neue Unternehmen gegründet. Das sind 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie seit 15 Jahren nicht mehr. Vorwiegend handelt es sich allerdings um kleinere Gründungen. Zugleich zeigt sich ein Aufschwung bei wachstumsorientierten Start-ups.
26.10.2026
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Das Sächsische Finanzgericht hat über Umsatzsteuerfreiheit von digitalen Gesundheitsanwendungen entschieden. Danach ist die Überlassung von Gesundheits-Apps nicht als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
Der Sonderausgaben-Abzug von Unterhaltsleistungen an den dauernd getrenntlebenden Ehegatten ist für den Veranlagungszeitraum der Trennung ausgeschlossen. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.
19.10.2026
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher nach § 35c EStG steuerlich begünstigt ist. Mit seiner Entscheidung weicht das Gericht von einer häufig in der Literatur vertretenen Auslegung ab.
Es hat keinen Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht. Er ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
13.10.2026
Selbstständige können eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung haben – mit der Folge, dass sie für Familienheimfahrten nicht mehr Aufwand steuerlich geltend machen können als Arbeitnehmer mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte über die Frage der Umsatzsteuerpflicht bei Kulturkostenzuschüssen zu entscheiden, die ein Unternehmer zur Durchführung bestimmter kultureller Veranstaltungen der Gemeinde erhält.
08.10.2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine für die Insolvenzpraxis wichtige Frage geklärt: Soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen, können die Vergütungen für den Insolvenzverwalter als Betriebsausgaben abgezogen werden.